Diese Beitragsordnung regelt alle Eventualitäten, die mit Mitgliedsbeiträgen, Sonderbeiträgen, Kursgebühren oder Umlagen etc. zu tun haben.
Auch regelt diese Ordnung Zahlungsmodalitäten, Befreiungen, Stundungen o.ä. Entscheidungen zu § 1, Absatz a, b und d werden von der Mitgliederversammlung getroffen.
Ferner obliegt der Mitgliederversammlung die grundsätzliche Entscheidung zu Kursgebühren und abteilungsbezogenen Sonderbeiträgen, die als Zusatzbeitrag zu den unter § 1, Absatz b aufgeführten Beiträgen zu verstehen sind.
|
Veröffentlicht am 12.01.2012
|
|
Veröffentlicht am 12.01.2012
|
|
26.
02.
12
|
|
26.
02.
12
|
|
03.
03.
12
|
|
04.
03.
12
|
|
07.
03.
12
|